Neben meiner Arbeit zu erneuerbarer Energie und Enerieeffizienz ist mir Klimaschutz ganz allgemein ein großes Anliegen und ich bin in der Klimabewegung aktiv. Die Auswahl hier mag ein bisschen zufällig erscheinen – es sind vor allem Themen, die ich nicht wo anders unterbringen konnte:

Viele wichtige Maßnahmen gegen die Klimakrise sind leicht und ohne Verlierer umsetzbar. Es zeugt vom Desinteresse der etablierten Parteien, dass ich hier darüber schreiben muss, weil einfache Schritte seit Jahren nicht gemacht werden.

Es ist klar, dass das Ziel von absoluten Null-Emissionen auch drastischere Maßnahmen brauchen wird, aber davon sind wir noch weit entfernt. Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt bei schnell umsetzbaren Maßnahmen, die niemandem schaden, mit denen aber mehr als die Hälfte der aktuellen Emissionen eingespart werden kann. Damit gewinnen wir die notwendige Zeit, um an den anderen Maßnahmen zu arbeiten.

Ich halte nichts davon, ständig Wirtschaft und Klimaschutz gegeneinander auszuspielen. Die Wirtschaft ist anpassungsfähiger, als die meisten Leute denken. Was die Wirtschaft vor allem braucht: klare Verhältnisse, Planungssicherheit und genug Zeit, sich anzupassen. Gerade die Verzögerungspolitik der ÖVP erzeugt Unsicherheit und schadet damit der Wirtschaft. Wenn drastische Maßnahmen notwendig sind, weil die Klimaziele nicht erreicht werden, wird der Wirtschaft die Zeit zur Anpassung fehlen.

In diesem Video (youtube) befasse ich mich mit Wasserstofftechnik im Straßenverkehr, weil diese Diskussion geht derzeit in die komplett falsche Richtung.

Hier ein paar ältere (aber leider immer noch gültige) Beispiele für die Untätigkeit der österreichischen Politik:

Benachteiligung von Ökostrom gegenüber Erdgas

In Österreich wird Ökostrom fast dreimal so hoch besteuert wie Erdgas. (Elektrizitätsabgabe 1.5 ct/kWh, Erdgasabgabe 0.58 ct/kWh)

Dadurch zahlen die Stromverbraucher ca. 300 Mio. Euro zu viel Steuern, während die Erdgasverbraucher ca. 300 Mio. Euro zu wenig bezahlen - jedes Jahr! Das ist sogar für den Staat viel Geld.

Das aktuelle System ist unsozial, da arme Haushalte einen hohen Stromanteil am Energieverbrauch haben: Erdgas hingegen beziehen vor allem wohlhabendere Haushalte mit größeren Wohnungen oder Häusern. Derzeit werden also arme Menschen stärker besteuert als wohlhabende.

Volkswirtschaftlich ist es geradezu absurd, ein im Inland produziertes Produkt höher zu besteuern als ein aus dem Ausland importiertes.

Ich schlage daher für beide Abgaben einen gemeinsamen Steuersatz von 1.0 ct/kWh vor.

Die Auswirkung auf den Endverbraucherpreis ist gering genug, dass wohl niemand seine Gasheizung vorzeitig ersetzen wird. Fernwärmeversorger, die oft sowohl einen Biomassekessel als auch einen Gaskessel (als Reserve) haben, haben einen Anreiz, mehr Biomasse zu verwenden.

Langfristig wird die vorgeschlagene Änderung große Auswirkungen haben: Bei den Gesamtsystemkosten (also Anschaffung, Wartung, Energiekosten und Entsorgung) gibt es je nach Heizenergiebedarf ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Erdgas und Pellets (Biomasse) oder Erdgas und Wärmepumpen. Die Änderung würde Pellets (bei hohem Heizbedarf) und Wärmepumpen (bei geringerem Heizbedarf) klar gewinnen lassen.

Es wäre natürlich sinnvoll, wenn gleichzeitig auch die längst überfällige Reform der Ökostromförderung angegangen wird, um die Produktion von Ökostrom weiter zu erhöhen. Der Vorschlag funktioniert aber auch ohne verstärkten Ökostromausbau: In diesem Fall würden einfach Pelletsheizungen stärker Marktanteile dazugewinnen als Wärmepumpen.

Heizungssysteme sind besonders langlebig. Die typische Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre. Daher ist es besonders wichtig, rasch die falschen Anreize im Steuersystem abzuschaffen, weil wir gar nicht mehr 25 Jahre haben, um die Heizsysteme umzustellen. Eine Heizung mit fossiler Energie, die heute neu eingebaut wird, kann ihre normale Lebensdauer gar nicht erreichen, wenn wir die Klimaziele einhalten wollen.

Fazit: Dieser Vorschlag ist für den Staatshaushalt neutral, entlastet sozial schwächere Haushalte und stärkt die heimische Wirtschaft. (Weil Strom großteils im Inland produziert wird, während Erdgas importiert wird.)

Der Vorschlag ist auch sehr leicht umsetzbar: Es muss nur in zwei Gesetzen jeweils eine Zahl geändert werden.

Für Details, Berechnungen und Quellenangaben siehe energieabgaben.pdf.

Ineffiziente Verwendung der Mittel für den öffentlichen Verkehr

Es gibt Gemeinden, wo die Regionalbusse einen Kilometer am Bahnhof vorbeifahren. Es ist nicht verwunderlich, dass dort kaum jemand die Öffis nutzt. Diese Steuergeldverschwendung zeugt von schlechter Abstimmung zwischen Ländern, Gemeinden und Verkehrsverbünden.

Beispiel Hartberg in der Steiermark: Der Bahnhof wird im 2-Stunden-Intervall bedient. Am 26.9.2019 (ein zufällig ausgewählter Werktag) fahren von der zentralen Busstation 178 Busse ab. Vom 990 Meter entfernten Bahnhof fahren 17 Züge und 66 Busse ab. Davon kommen 32 Busse zum Umsteigen nicht in Frage, weil die Wartezeit länger ist als die Gehzeit zur Busstation. Für die letzten 3 Züge um 18:35, 19:29 und 20:35 gibt es weder Zubringerbusse noch Anschlussverbindungen. "Umsteigeverbindungen" mit 1km Gehweg werden von der Fahrplanauskunft nicht vorgeschlagen.

Von Pischelsdorf nach Hartberg fahren mindestens zwei Busse pro Stunde, doch kaum einer fährt den Bahnhof an. Würde man ein paar davon zum Bahnhof weiterführen, ergäben sich Umsteigeverbindungen mit Wartezeiten zwischen 2 und 10 Minuten. Derzeit muss man (von Pischelsdorf kommend) einen früheren Bus nehmen, 14 Minuten von der Busstation zum Bahnhof gehen und dort dann noch ca. eine halbe Stunde auf den Zug warten.

Ein paar Busse bis zum Bahnhof zu führen, kostet nicht viel. Der zusätzliche Fahrkartenerlös finanziert das leicht.

Die Anschlüsse von Hartberg in andere Richtungen sind nicht viel besser. Hartberg ist auch kein Einzelfall, als relativ großer Ort aber ein gutes Beispiel. (Update: Inzwischen droht der Bahnlinie die Einstellung des Personenverkehrs. (Petition dagegen))

An sich ist nicht unbedingt eine Gesetzesänderung notwendig, um solche Missstände zu beenden. Theoretisch können engagierte Fahrgäste diese Probleme aufdecken und Druck auf die lokalen Verantwortlichen ausüben. In der Praxis wissen jedoch nur besonders interessierte Fahrgäste, wie leicht so ein Problem zu beheben ist und an wen sie sich wenden können.

Gerade wo die Verbindungen schlecht sind, fehlen diese erfahrenen Fahrgäste jedoch. Daher ist auf Bundesebene eine Stelle zu schaffen, die laufend alle Fahrpläne (der öffentlich finanzierten Verkehrsmittel) durchleuchtet und Ineffizienzen wie fehlende Verknüpfungen, Konkurrenz statt gegenseitige Ergänzung etc. beseitigt.

Das Verkehrsministerium als Geldgeber der Verkehrsverbünde ist in einer guten Position, diese Stelle einzurichten und die Empfehlungen durchzusetzen.

Es kann nicht sein, dass die Verkehrsplanung im ländlichen Raum ihre Hausaufgaben nicht macht, andererseits aber jede Maßnahme gegen die Klima- und Verkehrskrise als Angriff oder Benachteiligung dargestellt wird.

Mieter-Vermieter-Dilemma

Laut aktueller Rechtslage sind Gebäudebesitzer (Vermieter) für eine thermische Sanierung zuständig, während die Mieter die Heizkosten tragen. Egal wie hoch die Energiepreise sind, gibt es für die Vermieterinnen keinen Anreiz, in eine Wärmedämmung zu investieren. Umgekehrt haben die Mieterinnen keine Möglichkeit tätig zu werden.

Das ist ein typisches Beispiel für künstlich herbeigeführtes Marktversagen. Das Ergebnis ist eine klassische lose-lose-lose Situation:

  • Mieter sind mit unnötig hohen Energiekosten konfrontiert.
  • Vermieter können die Wirtschaftlichkeit ihrer Objekte nicht verbessern.
  • Das Klima und wir als Gesellschaft verlieren durch hoch-bleibenden Energieverbrauch.

Diesen Widerspruch aufzulösen, kostet dem Staat kein Geld. Egal aus welcher ideologischen Richtung man kommt, gibt es Lösungen:

  • Warmmiete nach schwedischem Vorbild
  • Recht für den Vermieter bei einer Sanierung die Miete um die durchschnittlich erwartbare Heizkostenreduktion zu erhöhen.
  • Heizwärmebedarf-abhängige Mietobergrenzen im Mietrechtsgesetz bzw. Richtwertgesetz
  • Verbot für die Vermieterin, die Miete an die Inflation anzupassen, wenn der Heizwärmebedarf höher ist als X kWh/m²a - wobei X nach Jahren gestaffelt sinkt, um bei den schlechtesten Gebäuden zuerst einen Anreiz zu setzen. Also ein Vermieter darf ohne Investitionen nicht die Miete erhöhen.
  • Gesetzliche Sanierungspflicht: Es wird ein bundesweiter Sanierungsplan erstellt, der vorsieht, dass die am schlechtesten gedämmten Gebäude zuerst saniert werden. So kann trotz knapper Kapazitäten eine gute Dekarbonisierung erreicht werden.

Aus Klimaschutzsicht und im Interesse der Ausgewogenheit wäre natürlich eine Kombination aus mehreren dieser Maßnahmen am besten!

Auch der Einzelne kann in diesem Bereich etwas tun: Mieter und Vermieter können im Rahmen der Vertragsfreiheit beim Abschließen eines Mietvertrags bereits die Modalitäten für den Fall einer Wärmedämmung festlegen.